Aufgaben des Sachverständigen

      

Komplexität und hohe Qualitätsansprüche an Materialien und Dienstleistungen erschweren die Beurteilung von Sachverhalten,Produkten und Dienstleistungen, zu einem Streitgegenstand. Durch die Gesetzesflut und die Zunahme von Verordnungen und Normen werden die juristischen Entscheidungen und technische Abläufe verstärkt auf sachkundige Spezialisten gestützt.


Entscheidungsträger, wie Richter, Anwälte und Unternehmer etc., verfügen meist nicht über das spezifische, beziehungsweise umfangreiche Fachwissen, um Entscheidungen bezüglich aktueller technischer Entwicklungen und Abläufe korrekt und in angemessener Zeit selbstständig zu treffen.


Laien treffen auf ähnliche Probleme und benötigen die Unterstützung von Spezialisten mit dem notwendigen und gehobenen Sachverstand. Dem Laien fehlt das Verständnis für die komplexen Zusammenhänge der Gesetzestexte und das Fachwissen über technische Standards und Normen.


Der Gutachter, beziehungsweise der Sachverständige, unterstützt mit seiner Tätigkeit die Entscheidungsfindung und die Lösung von Problemen bei den verschiedensten Sachverhalten.

Die fachliche Kompetenz erfordert besondere Sachkunde und praktische Erfahrung. 


Sachverständiger und Gutachter darf sich nur derjenige im Geschäftsverkehr nennen, dessen fachliche und persönliche Integrität anerkannt überprüft wurde.


Es gilt der Grundsatz:

Jedes Gutachten, welches nicht im Prozess direkt vom Richter beauftragt ist, ist ein Parteiengutachten. Auch das vom öffentlich bestellten Gutachter, wenn es von nur einer Partei (Bauherr oder Handwerker) in Auftrag gegeben wurde.

Die öffentliche Bestellung auf Zeit der Kammern sagt nur aus, dass dieser Gutachter eine Mindestanzahl an Gutachten erstellt hat und eine gewisse Rechtskunde zur Gutachtenerstellung bei Kammern  nachgewiesen besitzt.