Das Schadengutachten kann je nach Bedarf in verschiedenen Ausfertigungen ergehen:


- als Schadengutachten


- als Gerichtsgutachten


- Kurzgutachten


- für Versicherungen


- Gutachterliche Stellungnahme


Grundsätzlich ist für die Art des Gutachtens das Erörterungsgespräch mit dem Auftraggeber ausschlaggebend. Im gemeinsamen Gespräch wird der Bedarf ermittelt und damit die Kernaussage des Gutachten festgelegt.


Es wird der Ist-Zustand der zu bewertenden Sache aufgenommen und mit dem Soll-Zustand (wie müsste die Sache beschaffen sein) verglichen. Abweichungen werden substantiiert benannt und fachtechnisch bewertet. 


Sachverständige sind gewohnt im Spannungsfeld unterschiedlicher Interessen und Erwartungen von Vertragsparteien zu arbeiten. 


In der Praxis ist es oft so, dass ein Rechtsstreit durch das Vorlegen des Gutachten beim Schädiger vermieden werden kann, da dort dann oft sofortige Bereitschaft zur außergerichtlichen Einigung besteht. Rechtsstreite sind langwierig und kostenintensiv.


Durch Mediation (Vermittlung vom Sachverständigen) kann dann häufig eine beiderseitige tragbare Lösung schon außergerichtlich erarbeitet werden. 


Unser langjährige Berufserfahrung zeigt, dass der Weg der Mediation deutlich kürzer und erheblich preiswerter ist. So hat der Auftraggeber wieder schneller Freude an seinem neuen Eigentum.


Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne auf Ihren eventuellen Bedarf und begleiten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen.